Behörden · 6 Min Lesezeit
Ummeldung nach dem Umzug – Alles was Sie wissen müssen
Nach dem Umzug beginnt das Papierchaos. Wir haben alles auf einer Liste zusammengefasst, damit Sie nichts vergessen und keine Fristen verpassen.
Einwohnermeldeamt (Pflicht!)
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
- Wohnungsgeberbestätigung vom neuen Vermieter einholen
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
- Ummeldung online oder persönlich beim Bürgeramt
- Neue Adresse wird automatisch im Personalausweis vermerkt
- Bußgeld bei Versäumnis: bis zu 1.000 €
Fahrzeug ummelden
Das KFZ muss bei der neuen Zulassungsstelle umgemeldet werden.
- Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Personalausweis mitbringen
- Alte Zulassungsbescheinigung mitbringen
- Nummernschilder müssen evtl. gewechselt werden (neues Kennzeichen)
- KFZ-Versicherung sofort über neue Adresse informieren
- Frist: sobald wie möglich nach der Anmeldung
Versicherungen und Finanzen
Alle Verträge mit alter Adresse müssen aktualisiert werden.
- Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung (neue Wohnfläche prüfen!)
- Lebensversicherung und Rentenversicherung
- Bank und Kreditkartenfirma
- Finanzamt (Steuer-ID bleibt, Adresse ändern)
Abonnements und Dienstleistungen
Viele Dienste sind adressabhängig – vergessen Sie diese nicht.
- Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio): online unter rundfunkbeitrag.de
- Zeitungsabonnements und Zeitschriften
- Online-Shopping: Amazon, Zalando etc.
- Apotheke, Arztpraxis und Zahnarzt
- Nachsendeauftrag bei der Post (bis zu 24 Monate möglich)
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